Der Umwandlungssatz bestimmt, wie hoch die Rente aus der Pensionskasse ist. Damit wird berechnet, wie viel Geld du nach der Pensionierung jedes Jahr aus deinem angesparten Kapital erhältst.
Das Thema wird oft kompliziert dargestellt und während die Details tatsächlich relativ komplex sind, musst du nur einige grundsätzliche Details kennen, um das Prinzip zu verstehen. Folgend wird daher der Umwandlungssatz einfach erklärt.
Der Umwandlungssatz ist ein Prozentsatz, der bestimmt, wie viel Prozent von deinem in der Pensionskasse (2. Säule) angesparten Kapital du jährlich als Rente ausbezahlt erhältst.
Die 2. Säule besteht aus einem obligatorischen und einem überobligatorischen Guthaben.
Dem Obligatorium sind sämtliche Arbeitnehmenden mit einem Lohn zwischen CHF 22’050 und CHF 88’200 (2024) unterstellt. Für den darunter- und den eventuelle darüberliegenden Lohn bieten Vorsorgeeinrichtungen zusätzliche Vorsorgelösungen an, für welche sie die Bedingungen freier festlegen können.
Für den obligatorischen Teil der Pensionskasse wird der Umwandlungssatz vom Bund festgelegt und ist für alle Einrichtungen gleich. Hat dein Arbeitgeber auch eine überobligatorische Versicherung abgeschlossen, kann dafür ein anderer Satz gelten.
Gilt der gleiche Satz sowohl im Obligatorium, als auch im Überobligatorium, spricht man von einem umhüllendem Umwandlungssatz. Ist dies nicht der Fall, ist der Umwandlungssatz gesplittet.
Der sogenannte Mindestumwandlungssatz für die obligatorische Rente beträgt aktuell noch 6.8%. Durch eine anstehende BVG-Reform soll dieser auf 6% gesenkt werden. Im Herbst 2024 folgt allerdings eine weitere Abstimmung dazu.
Mit dem heutigen Umwandlungssatz von 6.8% erhältst du pro CHF 100’000 von deinem Altersguthaben jährlich CHF 6’800 Rente ausbezahlt. Bei einem Sparkapital von CHF 1’000’000 ergibt das dementsprechend CHF 68’000 pro Jahr oder CHF 5’666 pro Monat.
Mit einem umhüllenden Satz kann dieser sogar unter dem Mindestumwandlungssatz liegen, sofern die damit theoretisch erzielte Mindestrente nicht unterschritten wird.
Wenn deine Pensionskasse einen gesplitteten Umwandlungssatz anwendet, wird das Altersguthaben geteilt.
Nehmen wir an, das angesparte Kapital besteht zu 80% aus obligatorischem und zu 20% aus überobligatorischem Guthaben. Der Umwandlungssatz beträgt für das Obligatorium nach wie vor 6.8%, im Überobligatorium sind es dagegen 6%. Die Rechnung würde dann so aussehen:
Gesamthaft erhältst du somit CHF 66’400 pro Jahr oder 5’533 pro Monat.
Der Bund legt den Umwandlungssatz im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) für die obligatorische Pensionskasse fest. Dieser wird insbesondere aufgrund der allgemeinen Lebenserwartung und der erwarteten Rendite definiert.
Für das Überobligatorium kann jede Pensionskasse ihren eigenen Satz festlegen.
Übrigens: Das alles kann schnell kompliziert werden. Selbst einige Politiker können den Umwandlungssatz nicht erklären, obwohl sie darüber debattieren. Glaubst du nicht, dann sieh dir dieses Fintool-Video an.
Ja, der Umwandlungssatz kann mit einer Gesetzesrevision angepasst werden, was demnächst geschehen soll.
Änderungen werden hauptsächlich aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung notwendig. Während man 1948 davon ausging, dass 65-jährige Männer durchschnittlich noch 12- und 65-jährige Frauen durchschnittlich noch 13 Jahre leben werden, geht man heute von rund 20 und 22 Jahren aus. Damit muss das angesparte Kapital also deutlich länger reichen, weshalb der Umwandlungssatz gesenkt werden soll.
Ebenfalls relevant sind Hinterlassenenrenten, wenn die versicherte Person verstirbt. Auch diese müssen vom angesparten Kapital bezahlt werden können.
Ein weiterer Faktor ist der technische Zinssatz. Dies ist eine rechnerische Grösse, welche die erwartete Rendite bestimmt. Sind die künftigen Erträge am Finanzmarkt gering, kann ein hoher Umwandlungssatz je nachdem nicht mehr garantiert werden.
Der Mindestumwandlungssatz ist für alle Pensionskassen gleich. Das heisst, dass dein Altersguthaben im Obligatorium immer mit 6.8% umgewandelt wird.
Für das Überobligatorium kann der Umwandlungssatz bei jeder Vorsorgeeinrichtung unterschiedlich ausfallen.
Gemäss Pensionskassenvergleich.ch bietet Spida aktuell mit 6.5% den höchsten gesamthaften Umwandlungssatz an. Dies kann sich aber jährlich ändern.
Der Umwandlungssatz ist ein Prozentsatz, mit welchem berechnet wird, wie hoch deine jährliche Rente aus der 2. Säule ist. Der aktuelle Umwandlungssatz liegt bei 6.8%. Dieser soll aber auf 6% gesenkt werden. Bei einem Altersguthaben von CHF 1’000’000 würdest du nun also eine jährliche BVG-Rente von CHF 68’000 (respektive CHF 60’000 nach der Revision) erhalten.
Dieser basiert insbesondere auf der durchschnittlichen Lebenserwartung und der erwarteten Rendite. Da die Lebenserwartung stetig steigt und die erwartete Rendite eher sinkt, soll der gesetzliche Umwandlungssatz angepasst werden.
Für das überobligatorische Guthaben sind die Pensionskassen aber nach wie vor frei und können einen anderen Satz bestimmen.
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