Wusstest du, dass Ausländer in der Schweiz häufig weniger Steuern bezahlen als Schweizer selbst?
Das kann nämlich dann der Fall sein, wenn sie der Quellensteuer unterliegen und keine Steuererklärung ausfüllen müssen. Aber aufgepasst, dann können auch keine Abzüge geltend gemacht werden. Je nach persönlicher Situation kann hier auch eine grosse Chance zur Steueroptimierung liegen.
In diesem Leitfaden «Steuererklärung Schweiz Ausländer» erfährst du, wann es als Ausländer freiwillig Sinn macht, eine Steuererklärung auszufüllen und was du sonst noch zum Thema Steuern wissen solltest.
Beginnen wir mit der Quellensteuer. Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung (Kategorie C) müssen jährlich eine Steuerklärung ausfüllen, wie alle Schweizer Bürger.
Ausländische Arbeitnehmer ohne C-Bewilligung, welche nicht mit einem Schweizer PartnerIn verheiratet sind, unterliegen im Normalfall der Quellensteuer. Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen und ist je nach Kanton unterschiedlich hoch.
Innerhalb der Quellensteuer sind bereits pauschale Abzüge für Berufskosten, Versicherungen oder etwa Abzüge für Kinder und Verheiratete enthalten.
Verdient eine quellenbesteuerte Person mehr als den Schwellenwert von CHF 120’000 (in den meisten Kantonen), muss nachträglich eine Steuererklärung ausgefüllt werden.
Gleiches gilt, wenn ein Vermögen von mehr als CHF 100’000 vorhanden ist und daraus Erträge von mehr als CHF 2’000 pro Jahr anfallen.
Die bereits bezahlten Quellensteuern werden dann natürlich für das zugehörige Steuerjahr angerechnet.
Sollten diese Kriterien nicht erfüllt sein, muss keine Steuererklärung ausgefüllt werden.
Je nach Kanton und Gemeinde kann die Steuerlast durch die Quellensteuer tiefer sein, als für Schweizer Arbeitnehmer, welche ordentlich besteuert werden.
In diesem Fall bleibt Ausländern nicht nur der Aufwand für die Steuererklärung erspart, sondern es werden sogar effektiv Steuern dadurch gespart. Allein in der Stadt Zürich entstehen dadurch Steuerausfälle von mehreren Millionen Franken.
Allerdings sollten sich ausländische Arbeitnehmer in dieser Situation nicht einfach zurücklehnen. Für viele Arbeitnehmer macht es Sinn, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen und so von Abzügen Gebrauch zu machen.
Seit 2021 können nämlich erstmals alle ausländischen Arbeitnehmer eine nachträgliche Veranlagung beantragen.
Welche Finanz-Fallstricke es als Ausländer in der Schweiz gibt und was ich Einwanderern rate? Genau zu diesem Thema wurde ich von Rigby zu einem Podcast eingeladen. Die Folge ist auf Englisch und voller Mehrwert!
Es gibt einige Situationen, in denen eine freiwillige Steuererklärung trotz Quellensteuer und etwa einer B Bewilligung sinnvoll ist.
Trifft etwa Folgendes bei dir zu?
Dann kannst du diese Punkte nur in einer ordentlichen Steuererklärung vollumfänglich bei den Abzügen geltend machen. In vielen Fällen lohnt sich dies und sollte daher unbedingt genauer betrachtet und berechnet werden.
Eine grobe Berechnung kannst du mit den folgenden online Steuerrechnern selbst machen. So kannst du herausfinden, ob sich die freiwillige Steuererklärung für dich lohnt, oder ob du mit der Quellensteuer besser verfährst.
Ob du mit der Quellensteuer an deinem Wohnort günstiger verfährst, oder ob du eine ordentliche Veranlagung beantragen solltest, kannst du mit dem Steuerrechner deines Kantons berechnen. Du findest diesen über Google.
Den Vergleich kannst du dann mit dem Quellensteuerrechner ziehen.
Nehmen wir eine beispielhafte Person, welche im Kanton Zürich wohnt, 30 Jahre alt ist, CHF 8’500 pro Monat verdient, ledig ist, keine Kinder hat und konfessionslos ist:
Abzüge | Quellensteuer | Ordentliche Besteuerung |
---|---|---|
- | CHF 9’976 pro Jahr | CHF 12’523 pro Jahr |
Einzahlung CHF 7’258 in Säule 3a | CHF 9’976 pro Jahr | CHF 10’673 pro Jahr |
Bei einem hohen Einkommen, müssen in diesem Beispiel entsprechend einige weitere Abzüge geltend gemacht werden, um steuerlich von einer ordentlichen Veranlagung profitieren zu können.
Betrachten wir also eine zweite Person, welche ebenfalls im Kanton Zürich wohnt, 30 Jahre alt ist, CHF 6’000 pro Monat verdient, ledig ist, keine Kinder hat und konfessionslos ist:
Abzüge | Quellensteuer | Ordentliche Besteuerung |
---|---|---|
- | CHF 5’278pro Jahr | CHF 6’593 pro Jahr |
Einzahlung CHF 7’258 in Säule 3a | CHF 5’278 pro Jahr | CHF 5’304 pro Jahr |
In diesem Beispiel kommen wir mit den Abzügen der Säule 3a also bereits sehr nah an den Quellensteuertarif. Wenn dann noch Weiterbildungskosten, weite Fahrtwege zur Arbeit oder andere Abzüge geltend gemacht werden, lohnt sich die freiwillige Steuererklärung.
Keine Garantie auf Aktualität oder Richtigkeit der Berechnungen.
Ob du aber langfristig mit einer freiwilligen Steuererklärung besser fährst, solltest du genau berechnen. Wenn du einmal eine freiwillige Steuererklärung eingereicht hast, musst du dies auch in den nächsten Jahren machen.
Wenn der Ausweis C (Niederlassungsbewilligung) mit einer Steuererklärung und damit oft mit höheren Steuern verbunden ist, lohnt sich dann ein Wechsel?
Solltest du dir diese Frage stellen, bedenke unbedingt die grossen Vorteile des C Ausweises. Mit einem Ausweis C darfst du dich unbeschränkt aufhalten und erhältst alle Rechte und Pflichten wie Schweizer Bürger. Allein das Wahl- und Stimmrecht bleibt davon ausgeschlossen.
Du solltest also nicht nur eine finanzielle Betrachtung, sondern eine nachhaltige und langfristige Überlegung anstellen.
Als Ausländer in der Schweiz stehen dir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um deine Steuerlast zu optimieren. Falls du quellenbesteuert wirst, kann dies für dich vorteilhaft sein. Eine freiwillige Steuererklärung macht aber dennoch oft Sinn, weil dann Abzüge geltend gemacht werden können. Einmal eine Steuererklärung eingereicht, muss dies aber auch in den Folgejahren gemacht werden.
Wenn du den Tipps auf Schwiizerfranke folgst und etwa die Säule 3a sinnvoll für dich nutzt, wirst du langfristig ein Vermögen aufbauen. Entsprechend wirst du dann langfristig ohnehin eine Steuererklärung ausfüllen müssen und ordentlich besteuert werden.
Wie wirst du aktuell besteuert? Teile gerne deine Einschätzung zum Thema in den Kommentaren!
Quellen:
Dies sollte immer genau geprüft werden. Gerade bei höheren Einkommen fährt man mit der Quellensteuer besser und spart sich sogar noch den Aufwand für die Steuererklärung.
Wird die Steuererkälrung trotzdem freiwillig ausgefüllt, führt dies zu einer ordentlichen Besteuerung, wodurch die Steuern unter Umständen steigen.
Dafür können mit der freiwilligen Steuererklärung auch trotz B Bewilligung weitere Abzüge geltend gemacht werden. Bei ausreichend hohen Abzügen, wird die Steuerlast dann tiefer, als unter der Quellenstseuer.
Mit der C Bewilligung wirst du ordentlich besteuert. In vielen Fällen kann dies zu höheren Steuern gegenüber der Quellensteuer und einer B Bewilligung führen.
5 Antworten
Hallo Eric. Mir fehlt noch die wichtigste Info. Wenn man Aktien oder Depots hat, muss man doch 35% Verrechnungssteuer bezahlen. Müssen Ausländer mit Aktien, dann nicht so und so eine ordentliche Steuererklärung machen? Oder wie funktioniert das?
Danke
LG
Hallo Anne,
vielleicht gibt es kantonale Unterschiede (und um es klar zu sagen: Ich bin kein Steuerexperte), aber meines Wissens musst du keine Steuererklärung machen, solange du nicht obige Grenzen überschreitest.
Persönlich bin ich sowieso kein Verfechter der Dividendenstrategie, aber das ist ein anderes Thema.
Wenn die Kapitalerträge ausreichend hoch sind und die Deklaration sich lohnt (siehe Beispiel oben) macht die Steuererklärung natürlich absolut Sinn, um die abgezogene Verrechnungssteuer anrechnen zu lassen. Hier ein Beitrag vom Kanton Zürich zum Thema.
Danke für die Antwort und die Links 🙂
Guter Beitrag, danke Eric! Achtung Frist: Der Antrag für die nachträglich ordentliche Veranlagung (NOV) muss bis am 31. März des Folgejahres beim zuständigen Steueramt eingereicht werden. Unbedingt sich auf der Website der kantonalen Steuerbehörde schlau machen. Dort findet man i.d.R. auch das entsprechende Antragsformular. Der Arbeitgeber ist in solchen Dingen wenig bemüht, da Steuerangelegenheiten Privatsache sind.
Danke für deine wichtige Ergänzung Hans-Peter! 🙂