Die Möglichkeit, rückwirkend in die Säule 3a einzuzahlen, ist eine der spannendsten Neuerungen in der Schweizer Altersvorsorge. Doch was bedeutet das genau für dich?
Hier erfährst du alles über die Motion Ettlin, welche Vorteile sie bringt und wie du deine Vorsorge sowie deine Steuerlast durch nachträgliche Einzahlungen optimieren kannst.
Was? | Motion Ettlin |
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Startjahr | Ab 2026 möglich |
Höchstbetrag für nachträgliche Einzahlungen | CHF 14’112 pro Jahr (Stand 2026) |
Rückwirkende Schliessung von Lücken | Bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich, aber erst ab 2026 |
Voraussetzungen | AHV-pflichtiges Einkommen in den für den Einkauf relevanten Jahren |
Planung der Einzahlungen | Einkäufe bei der Vorsorgestiftung beantragen und genehmigen lassen |
Kombination | Mehrere Jahre können zusammengefasst und in einem Jahr eingezahlt werden, jedoch max. der doppelte jährliche Beitrag |
Vorteile | Steueroptimierung, Schliessung von Vorsorgelücken, Anlageoptimierung |
Einschränkungen | Keine Nachzahlung nach dem ersten 3a-Bezug möglich |
Strategische Tipps für Ehepaare | Ein Partner kann mit der Auszahlung warten, um weiterhin nachträgliche Einkäufe vorzunehmen |
Im Jahr 2019 eingereicht, zielt die Motion 19.3702 von Ständerat Erich Ettlin darauf ab, rückwirkende Einzahlungen in die Säule 3a zu ermöglichen.
Der Bundesrat hat diese Motion nun umgesetzt, um den Bürgern mehr Flexibilität bei der Altersvorsorge zu bieten. Ab dem Jahr 2026 kannst du Beitragslücken aus der Vergangenheit schliessen und damit deine Vorsorge gezielt ausbauen.
Steueroptimierung: Beitragslücken zu schliessen bietet dir die Möglichkeit, deine Steuerlast zu senken. Einzahlungen in die Säule 3a sind steuerlich absetzbar und helfen dir, mehr Netto vom Brutto zu behalten.
Flexibilität in der Vorsorgeplanung: Mit der neuen Regelung kannst du bis zu 10 Jahre rückwirkend Einzahlungen tätigen, um verpasste Jahre auszugleichen.
Keine Sperrfrist: Anders als bei Pensionskasseneinkäufen gibt es keine Sperrfrist. Du kannst deine Anlagestrategie flexibel gestalten.
Kombinierte Nachzahlungen: Mehrere Beitragslücken lassen sich zusammenfassen und in einem Jahr nachträglich einzahlen, sofern der jährliche Maximalbetrag nicht überschritten wird.
Um von den rückwirkenden Einzahlungen zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz. Neu in die Schweiz gezogen? Leider sind für Jahre ohne AHV-Erwerbseinkommen keine nachträglichen Einkäufe möglich.
Beitragslücken dürfen maximal zehn Jahre zurückreichen (ab 2026).
Der Maximalbeitrag muss für das aktuelle Jahr einbezahlt sein.
Ein Antrag an die Vorsorgestiftung ist erforderlich, um die Nachzahlungen zu genehmigen.
Falls du noch weitere Einnahmen hattest, z.B. durch Dividenden oder Kinderzulagen, werden diese schliesslich hinzugerechnet.
Angenommen, du hast in den Jahren 2026 und 2027 jeweils den Maximalbetrag von CHF 7’258 (Stand 2025) nicht vollständig eingezahlt, wodurch Beitragslücken entstanden sind. Im Jahr 2028 stellst du fest, dass du diese beiden Jahre nutzen könntest, um deine Vorsorge zu optimieren und Steuern zu sparen.
So gehst du vor:
Verheiratete Paare sollten nachträgliche Säule 3a Einzahlungen strategisch planen:
Gestaffelte Auszahlungen: Wenn ein Partner seine 3a-Konten später bezieht, kann der andere weiterhin rückwirkende Einkäufe tätigen.
Kombinierte Beiträge: Plane Einzahlungen so, dass die Maximalbeträge nicht überschritten werden, um steuerliche Vorteile zu maximieren.
Angenommen, du hattest in den Jahren 2026 und 2027 Beitragslücken. Diese kannst du im Jahr 2028 nachträglich schliessen, um deine Altersvorsorge zu stärken und Steuervorteile zu nutzen.
Wichtig: Überschreiten die kumulierten Beiträge den jährlichen Maximalbetrag, verfällt der übersteigende Betrag.
Von den rückwirkenden Einzahlungen profitieren insbesondere:
Studierende und Hausfrauen/-männer: Personen mit temporärem oder keinem Erwerbseinkommen.
Selbständige: Mit variierenden Einkommen können sie flexibel Beiträge ausgleichen.
Erben: Wer eine Erbschaft oder Schenkung erhält, kann diese sinnvoll in die Altersvorsorge einbringen.
Kann ich jederzeit rückwirkend einzahlen? Nein, nur für die letzten 10 Jahre und erst für Lücken ab 2026.
Wie wirkt sich das steuerlich aus? Kapitalbezüge werden beim Bezug besteuert, doch durch geschicktes Einzahlen profitierst du von jährlichen Steuerabzügen.
Erlischt der Steuervorteil bei einer Auszahlung? Ja, nach der ersten Auszahlung kannst du keine rückwirkenden Einzahlungen mehr tätigen.
Nutze den folgenden Steuer Rechner vom Bund, um die Steuerlast auf dein Einkommen berechnen zu können:
Nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a ab 2026 bieten eine wertvolle Chance, um Vorsorgelücken zu schliessen und gleichzeitig erhebliche Steuervorteile zu nutzen. Die Möglichkeit, Beiträge bis zu 10 Jahre rückwirkend nachzuzahlen, verleiht mehr Flexibilität bei der Finanzplanung und ermöglicht eine gezielte Optimierung der Altersvorsorge. Allerdings sind die Einschränkungen für mögliche, nachträgliche 3a Nachzahlungen beachtlich und nehmen vielen die Begeisterung über die Anpassung.
Wenn du dir unsicher bist, welcher 3a-Anbieter am besten zu deiner Strategie passt, wirf einen Blick auf unseren umfassenden 3a-Vergleich. So stellst du sicher, dass du optimal von den neuen Möglichkeiten profitierst und bestens für die Zukunft gerüstet bist.
8 Antworten
Hallo Eric
Also kann ich erst ab 2026 Rückwirkend nachzahlen? -> Sprich im Jahr 2036 noch für das Jahr 2026, jedoch nicht im Jahr 2026 für das Jahr 2016/2017/2018, etc… ?
Wenn ich also nun immer den vollen Betrag einzahle, dies jedoch in den Jahren 2016-2022 nicht konnte, ändert sich für mich im Moment nichts?
Hallo N,
richtig, das ist der aktuelle politische Stand dazu. Wir werden aber sicher noch mehr Infos bis 2026 bekommen – der Beitrag wird dann natürlich aktualisiert.
Hallo Eric
Vielen Dank für deinen gut verständlichen Artikel und für die Bekanntmachung dieses wichtigen Ansatzes!
Als ich nun jedoch im Internet geforscht habe, bin ich bei NZZ auf den Artikel gestossen, dass vergangene Beitragslücken ausgeschlossen sind und nur künftige Lücken geschlossen werden können. Da der Vorstoss erst ab dem 2026 in Kraft tritt, ist dein Beispiel mit Rückzahlung im Jahr 2025 nicht korrekt, oder verstehe ich da was falsch.
So wie du es schreibst, kann ich 10 Jahre zurückgehen, sprich Lücken bis ins Jahr 2016 können geschlossen werden? Kannst du dies bitte noch kurz konkretisieren? Mir selbst sowie bestimmt auch vielen anderen kam evtl. der spontane Gedanke (was natürlich cool wäre, wenn es doch möglich ist), für das Jahr 2024 doch nicht den Maximalbetrag einzuzahlen „da ich in diesem Jahr weniger Einkommen hatte bezüglich unbezahlten Urlaub“, dafür kann ich im Jahr 2026 meine Steuern entsprechend optimieren….
Hallo Marcel
danke fürs Nachfragen, ich habe den Beitrag jetzt nochmals etwas klarer formuliert – es geht (leider) wirklich nur um Lücken, welche nach Einführung entstehen. Hier der Satz aus der offiziellen Benachrichtigung vom Bundesrat: «Beitragslücken, die ab Inkrafttreten der neuen Bestimmungen entstehen, sollen zu einem späteren Zeitpunkt mit Einkäufen geschlossen werden können.»
dh. ab 2026 gilt CHF 14’112 als neuer maximal betrag?
Nein, sondern mit dem laufenden Jahresbetrag sind es nicht mehr als zwei Jahresbeiträge. Bei bspw. CHF 7’056 als Basis x2 = CHF 14’112
Ich finde das für Solo Selbständige sehr gut, weil sie im aktuellen Steuerjahr zwar bis zu 20% einzahlen können, aber diese 20% eigentlich erst nach dem Jahresabschluss – also im Folgejahr – punktgenau berechnen können. Dementsprechend zahlt man als Selbstständiger im aktuellen Jahr entweder zu wenig ein oder zu viel ein. Mit der Neuregelung kann man nicht genutzte Beträge von 3A auch später noch nachzahlen.
Dass das Ganze erst ab 2026 gilt, ist sehr schade. Es gäbe bei mir noch die ein oder andere Lücke aus den Vorjahren, die ich gern fürs Alter gefüllt hätte.
Hallo Lars,
absolut, für Selbständige ist das wirklich genial – gerade weil die Umsätze oft nicht so konstant sind wie ein festes Salär.
Schade finde ich allerdings die Einschränkung mit den AHV-Jahren. Für alle, die neu in die Schweiz ziehen, ist es damit leider unmöglich, fehlende Beitragsjahre nachzuholen und für die – doch recht teure – Pension in der Schweiz vorzusorgen.