Hast du gerade deine erste Lohnabrechnung erhalten oder fragst du dich generell, wie eine solche eigentlich aufgebaut ist? Die vielen Prozentsätze und Abzüge können manchmal ziemlich verwirrend sein. Deshalb gibt es diesen Artikel: Lohnabrechnung Schweiz erklärt.
Neben den einzelnen Bestandteilen findest du auch ein Beispiel für eine klassische Lohnabrechnung. Und wenn dich ein Fachausdruck oder eine Abkürzung verwirrt, findest du am Ende eine Übersicht über die wichtigsten Begriffe.
Manche Arbeitgeber bezahlen sogar freiwillig 100% des BVG-Beitrags, wie in diesem Beispiel. Daher taucht hier für den Arbeitnehmer kein BVG-Anteil auf.
Eine Lohnabrechnung ist ein Dokument deines Arbeitgebers, auf welchem erklärt wird, wie viel du jeden Monat verdienst und wie sich dein Gehalt zusammensetzt. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir diese jeden Monat zu schicken.
Deine Lohnabrechnung erhältst du in der Regel am Ende des Monats, meistens fast gleichzeitig wie die Auszahlung des Lohnes. Wenn du fest angestellt bist, dann ist diese Abrechnung wahrscheinlich jeden Monat gleich, ausser du hast eine Lohnerhöhung erhalten oder hast zusätzliche Auslagen bezahlt bekommen, beispielsweise für eine Ausbildung oder für Spesen.
Wenn du dagegen im Stundenlohn angestellt bist, sieht die Abrechnung wahrscheinlich jeden Monat ein wenig anders aus, da du vielleicht unterschiedlich viele Stunden oder Schichten gearbeitet hast.
Am Ende des Jahres erhältst du zudem einen Lohnausweis. Darauf ist der gesamte Brutto- und Nettolohn sowie sämtliche Sozialabzüge für das ganze Jahr ersichtlich.
Die Lohnabrechnung ist in der Schweiz immer relativ ähnlich aufgebaut. Zuerst wird der Bruttolohn aufgelistet, darunter findest du die Sozialabzüge sowie weitere Abzüge und gegebenenfalls Zulagen. Ganz unten findest du den Nettolohn.
Wenn du GrenzgängerIn bist, muss dein Arbeitgeber zudem die Quellensteuer auflisten und direkt von deinem Lohn abziehen.
Der Bruttolohn ist der Lohn, der in deinem Arbeitsvertrag abgemacht ist. Dieser Lohn umfasst quasi die gesamten, direkten Lohnkosten, die dein Arbeitgeber für dich hat. Das ist allerdings nicht der Betrag, der dir aufs Konto ausgezahlt wird.
Abkürzung | Bezeichnung | Erklärung | Wer zahlt? |
---|---|---|---|
AHV | Alters- und Hinterlassenenversicherung | Staatliche Rentenversicherung der Schweiz, bildet die 1. Säule des Rentensystems. | Je 50% Arbeitnehmer und Arbeitgeber. |
IV | Invalidenversicherung | Finanzielle Absicherung bei dauerhafter Invalidität. | Je 50% Arbeitnehmer und Arbeitgeber. |
EO | Erwerbsersatzordnung | Lohnersatz während des Militär-, Zivildienstes sowie Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub. | Je 50% Arbeitnehmer und Arbeitgeber. |
ALV | Arbeitslosenversicherung | Versichert gegen Arbeitslosigkeit und zahlt während maximal zwei Jahren 80% des letzten Lohnes. | Je 50% Arbeitnehmer und Arbeitgeber. |
BUV | Berufsunfallversicherung | Deckt Unfälle, die während der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit passieren. | Arbeitgeber zahlt die vollen Kosten. |
NBUV | Nichtberufsunfallversicherung | Versichert gegen Unfälle in der Freizeit, die nicht berufsbedingt sind. | Arbeitnehmer zahlt in der Regel den vollen Betrag (je nach Arbeitgebervertrag auch geteilt). |
BVG | Berufliche Vorsorge | Pensionskasse, die als 2. Säule des Rentensystems dient und zusammen mit der AHV rund 60% des letzten Lohnes sichert. | Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten, Arbeitgeber zahlt mindestens 50%. |
KTG | Krankentaggeldversicherung | Freiwillige Versicherung, die den Lohnausfall bei längerer Krankheit absichert. | Meistens vom Arbeitnehmer getragen, je nach Arbeitgeber jedoch auch geteilt. |
Vom Bruttolohn werden diverse Abzüge gemacht. Diese muss dein Arbeitgeber in verschiedene Sozialversicherungen einzahlen, damit du für unterschiedliche Risiken im Zusammenhang mit der Arbeitswelt versichert bist. Die meisten sind in der Schweiz obligatorisch und schützen dich beispielsweise im Falle einer Arbeitslosigkeit oder nach der Pensionierung davor, plötzlich dein Einkommen zu verlieren.
Bei den Abzügen findest du verschiedene Prozentsätze für die AHV/IV/EO, die ALV, NBUV und BUV. Zusätzlich findest du auch einen BVG-Abzug, sofern du mehr als rund CHF 22’000 verdienst. Dies ist dein Beitrag, der in deine Pensionskasse einbezahlt, und neben der AHV für deine Rente genutzt werden wird. Manche Arbeitgeber übernehmen aber sogar bis zu 100% vom BVG-Beitrag, normalerweise wird er aber hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert.
Gut zu wissen: Bei den Abzügen für die Altersvorsorge, also AHV und BVG, bezahlt der Arbeitgeber zusätzlich mindestens den gleichen Beitrag ein, der von deinem Lohn abgezogen wird. Insgesamt wird also doppelt so viel in die Versicherung eingezahlt, als du abgeben musst.
Ebenfalls auf der Lohnabrechnung findest du sämtliche Zulagen. Dies sind zusätzliche Zahlungen, die nicht im Lohn enthalten sind. Dazu gehören beispielsweise Nacht- oder Schichtzulagen, Provisionen, Spesenaufwendungen oder Überstundenentschädigungen. Ebenfalls darunter fallen Familienzulagen, falls du Kinder hast.
Wenn du im Stundenlohn arbeitest, siehst du hier wahrscheinlich auch Zulagen für Ferien oder den 13. Monatslohn.
Darunter findest du je nachdem weitere Abzüge. Wenn du nicht in der Schweiz wohnst, wird zusätzlich eine Quellensteuer abgezogen. Ein weiterer gängiger Abzug ist die Krankentaggeldversicherung. Diese ist nicht obligatorisch, wird aber von vielen Arbeitgebern abgeschlossen und bezahlt im Falle einer längeren Krankheit deinen Lohnausfall, wenn du in dieser Zeit nicht arbeiten kannst.
Der Nettolohn ist der Betrag, der dir tatsächlich auf dein Konto ausbezahlt wird. Dies ist der Bruttolohn – allen Abzügen + sämtlichen Zulagen.
Die Lohnabrechnung zeigt dir jeden Monat, wie viel Lohn du von deinem Arbeitgeber erhältst, was für die einzelnen Versicherungen abgezogen wird und was eventuell an Zulagen dazukommt. Neben dem Bruttolohn findest du darin auch den Nettolohn, der effektiv auf dein Konto ausbezahlt wird.
Manche Arbeitgeber sind besonders grosszügig und übernehmen gewisse Beiträge zu einem grösseren Anteil, als gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies wäre übrigens auch eine Idee für deine nächste Lohnverhandlung.
Als Grenzgängerin ist bei dir auch die Quellensteuer aufgelistet. Apropos, in diesem Fall könnte ein Grenzgängerkonto auch interessant sein für dich.
Hier findest du einige weitere Artikel, die dich vielleicht interessieren könnten:
AHV steht für Alters- und Hinterlassenenversicherung, das ist die sogenannte 1. Säule der Altersvorsorge. Sie ist die obligatorische Rentenversicherung, in welche alle Arbeitnehmenden einen kleinen Teil ihres Lohnes einzahlen müssen. Nach der Pensionierung erhältst du dann je nach Dauer und Höhe deiner Einzahlungen eine entsprechende Rente.
Bei diesen Abzügen steht daneben meistens auch noch «IV» und «EO». IV steht für Invalidenversicherung und bezahlt deinen Lohnausfall, wenn du dauerhaft arbeitsunfähig, also invalide, werden würdest.
EO steht für Erwerbsersatzordnung und ist eine weitere staatliche Versicherung, die deinen Lohnausfall während des Militärs, Zivildienstes oder Mutterschaftsurlaub bezahlt.
ALV steht für Arbeitslosenversicherung. Dieser Abzug ermöglicht dir, auch im Falle einer Erwerbslosigkeit weiterhin 80% deines letzten Lohnes zu erhalten, bis du wieder einen Job gefunden hast. Diese Versicherung gilt während 2 Jahren der Arbeitslosigkeit. Danach wärst du ausgesteuert und würdest keine weiteren Zahlungen mehr erhalten.
Die Quellensteuer muss bei Arbeitnehmenden mit Wohnsitz im Ausland direkt vom Arbeitgeber abgezogen und der kantonalen Steuerbehörde abgegeben werden. Dabei handelt es sich um Steuern, die du mit Wohnsitz in der Schweiz mit der Steuererklärung abgeben musst.
Wenn du beispielsweise als Grenzgängerin aber deinen Wohnsitz im Ausland hast, dann wird die Steuer direkt über den Arbeitgeber eingetrieben, um sicherzustellen, dass diese auch wirklich bezahlt werden. Die Höhe der Quellensteuer variiert von Kanton zu Kanton.
BVG ist die Abkürzung für «Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge» und steht für die berufliche Vorsorge, auch Pensionskasse genannt. Sie bildet zusätzlich zur AHV die sogenannte 2. Säule deiner Rente.
Auch diese Versicherung ist obligatorisch, wenn du mehr als rund CHF 22’000 verdienst und über 17 Jahre alt bist. Damit soll zusätzlich zur AHV nach der Pensionierung 60% deines bisherigen Lohnes abgedeckt werden.
NBUV steht für Nichtberufsunfallversicherung und deckt die Kosten für Unfälle, die nicht um Zusammenhang mit deiner Arbeit passiert sind.
Diese Versicherung ist für alle Arbeitnehmenden obligatorisch, die mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeiten.
Die Berufsunfallversicherung (BUV) deckt Unfälle, die während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passieren. Sie wird vollständig vom Arbeitgeber finanziert, sodass kein Lohnabzug dafür erfolgt. Die BUV ist für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz obligatorisch. Falls du mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitest, bist du zudem auch gegen Nichtberufsunfälle (NBU) versichert, die in der Freizeit passieren. Bei Arbeitsunfällen übernimmt die BUV die medizinischen Kosten und zahlt Taggelder in Höhe von 80% deines Lohnes, wenn du aufgrund des Unfalls arbeitsunfähig bist.
Das Krankentaggeld wird aus der freiwilligen Krankentaggeldversicherung geleistet. Wenn dein Arbeitgeber diese abgeschlossen hat, findest du auf deiner Lohnabrechnung wahrscheinlich auch Abzüge dafür. In diesem Fall würdest du ebenfalls Taggelder in der Höhe von 80% deines Lohnes bekommen, wenn du aufgrund einer Krankheit zwischenzeitlich nicht mehr arbeiten kannst.
Wenn dein Arbeitgeber keine solche Versicherung abgeschlossen hat, muss er während des 1. Jahres lediglich für 3 Wochen deinen Lohn weiter bezahlen.
Eine Lohnabrechnung besteht in der Schweiz in der Regel aus dem Bruttolohn, Sozialabzügen, allenfalls weiteren Abzügen, gegebenenfalls Zulagen und dem Nettolohn.
In der Schweiz werden diverse Sozialabzüge gemacht, insbesondere für AHV/IV/EO, ALV und BUV. Unter gewissen Umständen findest du auch Abzüge für NBUV, BVG und Krankentaggeld. Als Grenzgänger wird zudem die Quellensteuer abgezogen.
Lohnabrechnungen sehen in der ganzen Schweiz ähnlich aus. Insbesondere beim gleichen Arbeitgeber spielt es keine Rolle, ob du in Zürich, Bern oder Basel arbeitest. Schau dir dafür am besten unser Lohnabrechnung-Beispiel weiter oben an.