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Was ist der Koordinationsabzug Koordinationsabzug einfach erklärt Koordinationsabzug Teilzeitarbeit

Was ist der Koordinationsabzug einfach erklärt?

Mit dem Koordinationsabzug kannst du deinen versicherten Lohn für die 2. Säule berechnen. Der Koordinationsabzug sorgt dafür, dass im Vorsorgesystem keine Überversicherung stattfindet. Dazu regelt (koordiniert) der Koordinationsabzug die Renten der 1. Säule (AHV) und 2. Säule (BVG).

Schlussendlich verhindert der Abzug, dass Beiträge der Pensionskasse (2. Säule) nur auf diejenigen Lohnteile Beiträge erhoben werden, die nicht schon in der 1. Säule (AHV) versichert sind. Derart schützt dich der Abzug vor einer Überversicherung. Während eine Überversicherung in vielen Lebensbereichen schlecht ist, wäre sie beim Thema Rente wohl für willkommen.

Der Koordinationsabzug mindert die Altersrente und hat somit auf uns alle einen grossen Einfluss. In diesem Beitrag schauen wir daher an, wie man den Koordinationsabzug berechnet und auch wie der Koordinationsabzug Teilzeitarbeitende trifft.

Inhaltsverzeichnis

Der Koordinationsabzug 2025 ist CHF 26'460

Versicherter Lohn bzw. koordinierter Lohn

Der versicherte Lohn wird auch als koordinierter Lohn bezeichnet. Um den versicherten Lohn berechnen zu können bzw. den koordinierten Lohn berechnen zu können, ziehst du den Koordinationsabzug von deinem Bruttosalär ab.

Koordinationsabzug Beispiel: Du verdienst jährlich CHF 80’000. Dein koordinierter Lohn ergibt sich jedoch nur zu CHF 53’540. Wie kommt das? Von deinem Salär wird der aktuelle Koordinationsabzug abgezogen. CHF 80’000 – CHF 26’460 = CHF 53’540. Diese CHF 54’275 sind dein koordinierter Lohn und tragen somit zu deinen Pensionskassenbeiträgen bei.

Versicherter Lohn = Koordiniert Lohn

2025 Koordinationsabzug berechnen Koordinationsabzug bvg 2025 und 2026

Minimaler koordinierter Lohn und maximaler koordinierter Lohn

Da der Koordinationsabzug den Betrag bestimmt, welcher in deiner Pensionskasse versichert wird, spricht man auch vom versicherten Lohn.  Auf deinem Pensionskassenausweis findest du den Begriff versicherter Lohn wieder.

Nach dem obigen Beispiel fragst du dich vermutlich, was bei geringen oder sehr hohen Einkommen passiert?

Immerhin ist der Abzug beachtlich hoch und schmälert ein geringes Einkommen drastisch. Lass uns also zuerst den minimalen versicherten Lohn betrachten:

Minimaler versicherter Lohn: CHF 3’675

Der minimale koordinierte Lohn ergibt sich aus der Differenz der maximalen AHV Rente von CHF 29’400 und dem aktuellen Koordinationsabzug von CHF 26’460.

Maximaler versicherter Lohn: CHF 62’475

Der maximale koordinierte Lohn ergibt sich aus der Differenz des oberen Grenzbetrags des BVG von CHF 88’200 und dem aktuellen Koordinationsabzug von CHF 26’460

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Koordinationsabzug berechnen

Wie wird der Koordinationsabzug berechnet? 

Ganz einfach: Der Koordinationsabzug ergibt sich zu 7/8 der maximalen AHV Rente (CHF 29’400 pro Jahr).

Mit dieser Information kannst du deinen versicherten Lohn berechnen, indem du den Abzug von deinem Bruttosalär subtrahierst.

Nutze dazu gerne den obigen Koordinationsabzug Rechner oder du kannst dein BVG berechnen, indem du die Informationen von oben verwendest. 

Ab jetzt kennst du also die einfache Antwort auf die Frage, wie berechnet man den Koordinationsabzug. 

BVG Koordinationsabzug historisch

Da sich der Koordinationsabzug BVG zu 7⁄8 der AHV-Maximalrente berechnet, wird er laufend mit Anpassungen der AHV verändert. Hier der historische Verlauf des Koordinationsabzugs der letzten Jahre:

  • 2025: CHF 26’460
  • 2024: CHF 25’725
  • 2023: CHF 25’725
  • 2022: CHF 25’095
  • 2021: CHF 25’095
  • 2020: CHF 24’885
  • 2019: CHF 24’885
  • 2018: CHF 24’675
  • 2017: CHF 24’675

Wie trifft der Koordinationsabzug Teilzeitarbeitende?

Da der Koordinationsabzug Teilzeitarbeitende besonders trifft, gibt es hier noch ein paar Infos für Teilzeitkräfte.

Wie oben aufgegriffen, liegt die Eintrittsschwelle für die 2. Säule (BVG) aktuell bei einem Jahressalär von CHF 22’050. Wer weniger verdient, ist also keiner Pensionskasse angeschlossen und daher rein auf die AHV-Rente (1. Säule) angewiesen.

Es empfiehlt sich, wenn möglich bei Teilzeitarbeit mindestens ein Pensum von 60% zu arbeiten, um in einer Pensionskasse versichert zu werden.

Tipp: Manche Pensionskassen optimieren für Teilzeitangestellte den koordinierten Lohn. Je nach Arbeitgeber bzw. dessen Pensionskasse gibt es beim BVG Abzug also Spielraum. Dadurch wird der versicherte Lohn erhöht und somit auch die Einzahlungen in die Pensionskasse. Bei der Arbeitgeberwahl kann dies also im Bewerbungsgespräch mit ein Thema sein.

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Fazit zum Beitrag Koordinationsabzug einfach erklärt

Die Frage „was ist der Koordinationsabzug“ solltest du nun beantworten können. Weiterhin weisst du, was und wie hoch dein versicherter Lohn ist . Mit diesem Wissen würdest du bei einer politischen Abstimmung ggfs. für die Abschaffung des Koordinationsabzugs stimmen, oder nicht?

Solltest du dich das nächste Mal bewerben, kannst du (gerade bei einer Teilzeitstelle) nach der Pensionskasse und deren Abzügen fragen. Auch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis kannst du ggfs. Mit deinem Chef über das Thema sprechen, vielleicht erwägt das Unternehmen sogar einen Wechsel zu einer besseren Pensionskasse, sollte dies bei euch ein Problem sein.

Ganz ehrlich, weisst du in 4 Wochen noch was der versicherte Lohn genau ist und wie er sich berechnet?

Auf ehrliche Kommentare freue ich mich! 🙂

Quellen:

FAQ

Der massgebende Lohn ist das Bruttosalär, das für die 2. Säule relevant ist. Dein Jahreslohn kann höher sein, aber von diesem wird zuerst der Koordinationsabzug der Pensionskasse abgezogen. Erst danach ergibt sich der versicherte Lohn.

Nein, grundsätzlich bist du nicht doppelt versichert. Bei reduzierter Anstellung kann es jedoch passieren, dass deine Pensionskassenbeiträge sinken und dadurch eine Vorsorgelücke entsteht. Manche Leute ergänzen ihre Altersvorsorge mit privater Vorsorge (z. B. Säule 3a), um den gewohnten Lebensstandard zu sichern.

Arbeitgeber und Mitarbeitend (also du) zahlen gemeinsam in die Pensionskasse ein. Dabei wird vom Bruttolohn «minus den Koordinationsabzug» berechnet, um den koordinierten Lohn zu bestimmen. Je höher dein versicherter Lohn, desto mehr zahlt auch dein Arbeitgeber für deine Rente ein.

Ja, der Koordinationsabzug wurde angepasst, weil er an die maximale AHV-Rente gekoppelt ist. Ein höherer Abzug kann den koordinierten Lohn senken, was langfristig deine Rente beeinflusst. Halte dich auch künftig über neue Grenzwerte auf dem Laufenden.

Eine komplette Abschaffung würde bedeuten, dass kein Lohn abgezogen wird, bevor Beiträge fällig werden. Dadurch würde dein versicherter Lohn ansteigen und deine Rentenansprüche könnten wachsen. Ob das politisch umgesetzt wird, ist jedoch offen.

Wer vor der regulären Pensionierung aufhört, zahlt kürzer ein und kann eine Lücke in der Altersvorsorge haben. Du kannst mit Säule 3a oder zusätzlicher privater Vorsorge entgegenwirken, damit du deinen gewohnten Lebensstandard halten kannst.

Ja, indem du deinen versicherten Lohn möglichst hoch hältst. Etwa indem du die Anstellung so gestaltest, dass der Koordinationsabzug geringer ins Gewicht fällt, oder zusätzlich in die Säule 3a einzahlst. So kannst du auch mit Teilzeit arbeiten Lücken reduzieren.

2 Antworten

  1. Lieber Eric; vielen Dank für die immer gut und verständlich erklärten Beiträge; hier hat sich meines Erachtens ein Fehler eingeschlichen, alle erwähnten Grenzwerte stammen noch aus dem Jahr 2022. Aufgrund der Rentenerhöhung per 01.01.2023 haben sich diese auch entsprechend verändert. Beste Grüsse;

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