Du überlegst dir aus der Kirche auszutreten? Egal wie du zu diesem Entscheid gekommen bist, es gibt einige Aspekte zu beachten.
In diesem Beitrag erfährst du 5 wichtige Konsequenzen, die du dringend bedenken solltest, wenn du einen Kirchenaustritt schweizweit in Betracht ziehst. Solltest du bei deinem Entscheid bleiben, gibt es eine Kirchenaustritt Vorlage zum Download. Ausserdem gibt es einen Denkanstoss was du alternativ Gutes mit den eingesparten Kirchensteuern machen kannst.
Lass uns direkt mit wichtigen Aspekten und den Kirchenaustritt Konsequenzen starten.
Der Kirchenaustritt muss deiner Kirchengemeinde schriftlich mitgeteilt werden. Ein Brief genügt dafür, da es keine konkrete Vorschrift auf eine Form gibt.
Achte unbedingt auf die korrekte Adresse deiner kirchlich zuständigen Behörde. Das Austrittsdatum deines Kirchenaustritts ist das Datum, an welchem dein Schreiben bei der Kirchengemeinde eintrifft. Ein Einschreiben kann daher helfen, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Sollte in deiner Gemeinde die Beglaubigung der Unterschrift vorgeschrieben sein, kannst du dies auf dem Amt erledigen. Eine Begründung für deinen Kirchenaustritt musst du nicht angeben.
Sobald dein Kirchenaustritt erfolgreich erledigt ist, bestätigt deine Kirchengemeinde den Austritt an das zugehörige Einwohneramt.
Egal ob du Römisch Katholisch oder Evangelisch Reformiert bist, wir haben dir zwei Kirchenaustritt Schweiz Vorlagen zum Kirchenaustritt vorbereitet. Die Word-Vorlagen kannst du mit deinen Daten anpassen und dann an die zuständige Kirchengemeinde senden.
Hier erhältst du die kostenfreien Vorlagen.
Wenn du aus der Kirche austreten möchtest, kannst du das sehr einfach erledigen. Bedenke jedoch die Konsequenzen, etwa falls du eigene Kinder hast oder beispielsweise Götti oder Götte werden möchtest.
Solltest du aus der Kirche austreten, überlege dir was du mit dem eingesparten Geld machst. Du kannst dir z.B. eine andere gemeinnütze Einrichtung suchen, an diese Spenden und die Spenden von den Steuern abziehen.
Welche Organisation würdest du alternativ oder zusätzlich zur Kirche als erstes unterstützen? Hinterlasse gerne einen Kommentar!
Ja, dies ist weiterhin erlaubt.
In der katholischen und reformierten Kirche ist dies eventuell nach Absprache mit dem Pfarrer möglich.
Als Quellenbesteuerte Person musst du den Kirchenaustritt nicht nur der Kirche, sondern auch dem Steueramt des Arbeitgebers kommunizieren. Dein Arbeitgeber wird deinen Austritt an das Steueramt weiterleiten. Du kannst dadurch also nicht ohne das Wissen deines Arbeitgebers aus der Kirche austreten.
Hier gibt es einen Beitrag zum Einsatz von Kirchensteuern.
Achte auf die Vorgaben deiner lokalen Kirchengemeinde, Adresse deine Schreiben korrekt und nutze ggfs. ein Einschreiben.
3 Antworten
Leider gibt es keine zentrale Abmeldemöglichkeit von der Kirche, gibt irgendwie mehr als 1000 Kirchgemeinden und je nach Kanton kann es unterschiedlich sein. Ich (schon ausgetreten) finde diese Hinweise nützlich
Es ist überhaupt schon ein Witz, dass man der Kirche schreiben muss, es geht um die Änderung der Konfession beim Einwohneramt und man sollte doch meinen, dass man das im 21. Jh. irgendwann umstellen könnte direkt beim Gemeindeschalter.
Ich bin vor vielen Jahren aus der Kirche ausgetreten,
spenden tue ich gerne der Stiftung des Kinderspitals’s Zürich, der Eleonorenstiftung, dort ist das Geld sinnvoll angelegt.
Danke fürs teilen, Annabella!