Rund 40-50% aller Ehen in der Schweiz werden geschieden. Positiv ist, dass die Rate eher sinkt. Muss man deswegen negativ bezüglich der Ehe eingestellt sein? Keinesfalls. Sollte man die Statistik wahrnehmen und sich entsprechende Gedanken machen? Unserer Meinung nach definitiv!
Wir möchten daher das unangenehme Thema Scheidung und Ehevertrag Schweizerinnen und Schweizern einfach und verständlich aufarbeiten.
Eine Scheidung ist schon unangenehm genug. Wichtig ist daher, dass man sich im Voraus mit den Möglichen Konsequenzen beschäftigt hat. Ein Ehevertrag kann aber etwa auch beim Todesfall eines Partner helfen.
Wie genau das aussieht, erfährst du im heutigen Beitrag.
Bevor wir über den Ehevertrag sprechen, sollten wir kurz über die Errungenschaftsbeteiligung sprechen. Dies ist die Form der Gütertrennung ohne Ehevertrag.
Die Errungenschaftsbeteiligung bedeutet, dass alles geteilt wird was innerhalb der Ehe erwirtschaftet wird. Vermögenswerte die VOR der Eheschliessung erwirtschaftet wurden gehören bei einer eventuellen späteren Trennung nach wie vor dem jeweiligen Partner.
Beispiel 1: Eine Frau heiratet einen Mann ohne Ehevertrag. Während ihrer Ehe erbt sie ein Haus. Sie trennt sich dann nach 10 Jahren von ihrem Mann. Der Wert des Hauses wird der Frau zugeschrieben weil eine Erbschaft/Schenkung nicht zur Errungenschaft gerechnet wird (Stichwort Eigengut).
Beispiel 2: Ein Ehepaar spart und kauft sich gemeinsam ein Haus. Sie haben ohne speziellen Vertrag geheiratet und leben glücklich zusammen. Ein Partner stirbt. Nun stehen den gemeinsamen Kindern/Enkeln 50% des Erbes zu. Da diese auf ihren Anteil bestehen, muss der noch lebende Partner nun das Haus verkaufen um das Erbe bezahlen zu können.
Beispiel 3: Eine Frau erbt vor ihrer Ehe ein Haus. Sie heiratet später ohne Ehevertrag und trennt sich dann nach 10 Jahren von ihrem Mann. Das Haus bleibt in ihrem Besitz. Alles was während der Ehe erwirtschaftet wurde wird aufgeteilt.
Bitte beachte in diesem Beitrag die Vereinfachung der Thematik! Sinn ist die Sensibilisieren des Themas Scheidung/Erbe aus finanzieller Sicht. Im Detail sind die Themen weitaus komplexer und sollten mit einem Anwalt oder Notar besprochen werden.
Beispiel 1 und 2 im obigen Kapitel zeigen deutlich was geschehen kann, sollte keine vertragliche Regelung vereinbart worden sein. Ohne Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung. Mit Ehevertrag kann dies geändert werden.
Durch einen Ehehevertag kann etwa festgelegt werden, dass auch Vermögen welches VOR der Ehe erwirtschaftet wurde, bei einer Trennung geteilt wird. Der Mann aus Beispiel 3 würde also einen Anteil am Vermögen/Haus der Frau erhalten. Hier spricht man von einer Gütergemeinschaft.
Häufiger kommt jedoch die sogenannte Gütertrennung zum Einsatz. Hier wird festgelegt, dass jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen verwaltet und diese strikt getrennt bleiben. Vermögen welches in die Ehe eingebracht wurde und Vermögen welches während der Ehe erwirtschaftet wurde, gehören also stets dem jeweiligen Partner.
Die Scheidung ist nur ein Fall, wie eine Ehe getrennt werden kann. Oben haben wir im Beispiel 2 schon erwähnt, was beim Todesfall eines Partners geschehen kann. Gerade wenn Vermögen geballt/nicht flüssig in einer Ehe vorhanden ist, kann ein Vertrag (auch ein Erbvertrag, Testament) helfen. Denn typische Fälle sind der bereits erwähnte Hausbesitz, durch das Eigenheim. Der hier illiquide (nicht flüssige) Wert des Hauses steht im Todesfall zu 50% den Erben des verstorbenen zu. Sollten Kinder oder Enkel auf ihren Anteil bestehen, entstehen oft Schwierigkeiten in der Auszahlung des Erbes. Nicht selten muss dazu das Eigenheim verkauft werden.
Ähnlich sieht es bei Unternehmern aus, welche ein Unternehmen vererben. Unter Umständen bestehen Zahlungspflichten oder andere Verbindlichkeiten die dann vom verbliebenen Partner gedeckt werden müssen. Weiterhin stellt ein Unternehmen häufig einen hohen Wert dar. Ähnlich wie im Fall des Eigenheims, müssen dann die entsprechenden Mittel aufgetrieben werden um die Erben auszuzahlen.
Abhilfe schafft ein zuvor aufgesetzter Ehevertrag, in welchem etwa der Ehepartner maximal begünstigt werden kann. Gerade wenn etwa das Vermögen sehr einseitig von einer Person in die Ehe eingebracht wurde, macht eine Gütergemeinschaft im Ehevertrag Sinn. Dadurch steht im Todesfall dem anderen Partner das gesamte Vermögen zu und nicht nur der Teil welcher in der Ehe erwirtschaftet wurde. Das Thema Erbrecht ist noch weitaus komplexer, gerade wenn man etwa das Erbe der Kinder schützen möchte oder andere Ziele verfolgt. Wenn du hierzu mehr Infos wünscht, hinterlasse bitte eine Nachricht unten in den Kommentaren.
Ehevertrag Schweiz wird verhältnismässig oft recherchiert, dennoch scheint man nicht unbedingt gerne darüber zu sprechen – so zumindest unser Eindruck. Wir meinen, dass ein Ehevertrag per se nicht schlecht ist. Man sollte die persönliche Situation genau betrachten und mit dem Ehepartner offen darüber sprechen. Auch Jahre nach der Eheschliessung kann noch ein Vertrag gemacht werden. Egal ob man den Ehepartner maximal begünstigen möchte, das Eigenheim schützen oder etwa die Kinder vor Risiken bewahren möchte – dies uns vieles mehr ist im Ehevertrag Schweizern möglich!
Der Ehevertrag ist notariell zu beurkunden damit er gültig ist. Da wir wie oben bereits erwähnt einige Vereinfachungen vornehmen mussten, prüfe die Details bitte unbedingt mit einem Anwalt oder Notar, solltest du einen Ehevertrag, einen Erbvertrag oder etwa ein Testament zur Regelung der Thematik aufsetzen wollen.
Was fehlt dir noch zum Thema? Schliesst du einen Ehevertrag ab und falls nein, warum nicht?
Lass uns gerne einen Kommentar da!
8 Antworten
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Was man übrigens in der Schweiz auch nicht regeln kann in einem Ehevertrag, sind die Alimente und Unterhaltszahlungen in der Schweiz. Da nützt es also auch nichts, wenn eine Partei viel mehr verdient als die andere.
Für den Todesfall braucht es noch einen Erbvertrag, nicht nur den Ehevertrag. Weiter kann man die die Güterstände auch bei einzelnen Sachen mischen. Du kannst also eine Errungenschaftsbeteiligung haben und deine Fimra daraus ausschliessen.
Wichtig wäre noch der Hinweis, dass der Ertrag aus dem Eigengut auch Errungenschaftsbeteiligung ist. Wenn ich also eine Renditeliegenschaft vor der Ehe besitze (Eigengut) und 10 Jahre lang Mieteeinnahmen habe, gehört das Geld nicht mir allein, sondern beiden Ehepartnern.
Danke für den Zusatzhinweis Fabio! 🙂
bei dem Beispiel mit dem Haus erben braucht es einen Erbvertrag, wo die Kinder zu Lebzeiten beider der Eltern auf das Erbe verzichten. Sie erben erst, wenn das zweite Elterteil ebefalls stirbt. So muss der Wert des Hauses nicht zu Lebzeiten aufgeteilt werden und die überlebende Person muss das Haus nicht verkaufen.
Ein solcher Erbvertrag kann extrem wichtig sein, vor allem, wenn eines der Kinder einen manipulativen Parter hat, der an das Geld will.
Korrekt, vielen Dank für deinen Input Helga! 🙂