Die Schweiz ist ein sehr anlegerfreundliches Land! Angenommen du nimmst CHF 5’000 und verdoppelst sie mittels Aktien auf CHF 10’000. Du wirst auf diesen Gewinn beim Verkauf der Aktien in der Schweiz nicht besteuert. Dies ist eine Ausnahme in den Steuergesetzen und soll den Bürgern eine Möglichkeit zur Vermehrung ihres Vermögens geben. Doch Achtung, es gibt Fallstricke!
Hier erfährst du, wie du mit deinen Aktien Steuern sparen kannst! Gute Unterhaltung.
Ja, Kursgewinne von Aktien und Obligationen werden in der Schweiz nicht besteuert. Zumindest solange du eine konservative Strategie hast. So lohnt es sich eine Buy and hold Strategie zu haben und langfristig orientierter Anleger zu sein. Denn wer ständig handelt, sein Depot umschichtet und wilde Optionen verwendet, rückt in den Fokus der Behörden.
Dann kann es passieren, dass du als professioneller Anleger klassifiziert wirst. Dies bringt einige Folgen mit sich und wird daher direkt zuerst erwähnt, wenn es darum geht, mit deinen Aktien Steuern sparen zu können.
Taktik Nummer 1 also: Vermeide, nicht als professioneller Anleger eingestuft zu werden.
Um nicht als professioneller Trader eingestuft zu werden und damit Steuernachteile zu haben, solltest du Folgendes beachten:
Du hast die obigen Tipps eingehalten und wurdest nicht als professioneller Trader eingestuft? Sehr gut, damit sind deine Kursgewinne in der Schweiz steuerfrei.
Aktien in Steuererklärung angeben schweizweit: Gebe von dir gehaltene Aktien im «Wertschriftenverzeichnis» an. Hier gibt es eine Anleitung, wie du deine Aktien Steuererklärung schweizweit ausfüllst.
Wertpapiere werden von der Behörde erfasst, doch die Kursgewinne werden deinem Vermögen steuertechnisch nicht angerechnet. Du trägst in der Steuererklärung alle Positionen ein, auch wenn du sie während dem Jahr schon verkauft hast. Steuern werden aber nur auf Zinsen, Dividenden oder etwa Bezugsrechte fällig. Hier greift dann die Verrechnungssteuer auf deine erzielten Erträge.
Was du bereits beim Kauf von Aktien, ETF’s etc. bezahlst, sind die sogenannten Stempelabgaben. Diese werden direkt beim Kauf bzw. Handel von deinem Broker abgezogen und in der Rechnung aufgeführt.
Wer nicht nur mit Aktien Steuern sparen möchte, sondern noch weitere Tipps für seine Steuererklärung möchte, sollte sich unser kostenfreies eBook anschauen:
Kursgewinne versteuern Schweizer nicht. Das heisst aber nicht, dass Aktien versteuern schweizweit nicht nötig wäre. Denn Aktiengewinne versteuern Schweizer-Steuerbehörden dann, wenn du als gewerblicher Händler eingestuft wirst.
Wenn du eine konservative Anlagestrategie fährst, wirst du die obigen Tipps fast automatisch einhalten. Steuern auf deine Aktien, ETF’s etc. fallen als privater Anleger nur auf Ausschüttungen und Erträge wie Dividenden an. Kursgewinne werden dir nicht angerechnet und erhöhen deine Steuerlast somit nicht.
Mit diesen anlegerfreundlichen Gesetzen kann man sich in der Schweiz wirklich nicht beklagen! Jetzt heisst es also langfristig investieren, Gebühren vermeiden und Dividenden kassieren!
Bei welchem Schweizer Broker investierst du? Neben Steuern lassen sich massgeblich auch Gebühren einsparen. Wir haben dazu verschiedene Schweizer Anbieter untersucht und gegenübergestellt.
Dein Schwiizerfranke Team!
25 Antworten
Guten Tag,
wie sieht es aus wenn ich Kursgewinne abgeschlossen habe durch Amerikanische Aktien wie Apple und Nvidia. Ich habe beispiel 1000.- CHF + gemacht und nebenbei eine Dividende erhalten von gesamt 60.- CHF.
Muss ich jetzt diese 60.-CHF im Steuererklärung angeben oder den Kursgewinn? Ich Investiere ja nach Zeit und Bedarf also ganz normaler Privatanleger, welcher nicht Angewiesen ist sondern auch einen Beruf ausübt.
Vielen Dank
Hallo Ahmet,
in der Steuererklärung musst du die Aktien alle erfassen. Dort werden Kursgewinne und Ausschüttungen sowieso erfasst.
Versteuert werden Kursgewinne aber für Investoren in der Schweiz nicht. Dividenden werden besteuert.
Guten Tag
Wie sieht es hier mir Bitcoin und co aus? Wenn man Bitcoins verkauft und daher Gewinn macht wird man gleich als Händler eingestuft? Auch bei Aktien etc? Wie sollte man also die Cryptowährung verkaufen?
Lg
Hallo Felix,
das gilt in der Schweiz für Wertschriften allgemein, also auch für Bitcoin.
Ein gestaffelter Verkauf über mehrere Jahre könnte sinnvoll sein, sollte es zu viel Volumen sein.
I am planning to move to Zurich for work, but have two problems when It comes to my retirement plan. First I would plan to save 30,000-40,000 CHF for the next 6-7 years, as I am single and have little expenses accompanied by a good job. If invested in a stock portfolio of maybe 8-15 stocks and held them for an average of 3 years at a time would I be classified as a professional investor? I would plan to maintain a leverage ratio of 25% (i.e. for every CHF of equity I would have .33 CHF of debt this would be (1.33-1)/1.33=25%). Secondly, I worry that after 15-20 years I could have a large amount saved and if I suspected a market crash I might sell all of my investments in one year to protect against a crash to buy them back again over the next year or two. This could potentially lead to accumulated gains far great than my income although the average holding period would potentially be 5-15 years at this stage. Could either of these two events/strategies have me classified as a professional investor?
Hi Isaac,
as Im not a tax expert, I cant guarantee you anything and will not advise on that. In my opinion your case is a normal savings/investing scenario, so there is no need to be worried. Exception: the leveraging aspect looks a bit aggresive/professional.
Hallo
Vielen Dank für deine tollen Infos! Wie werden Aktienkursgewinne von ausländischen Aktien versteuert? Also Apple, Microsoft, Tesla ect.?
Ich verstehe den Artikel so, dass es nur Schweizer Aktien betrifft!
Besten Dank für die tollen Infos auf deiner Webseite!
Beste Grüsse
Hallo Raphael
das spielt keine Rolle. Solange du hier steuerpflichtig bist, werden Kursgewinne auch nicht versteuert. Bei Ausschüttungen sieht es allerdings anders aus.
Liebe Grüsse!
I have just sold a bunch of RSU from my company that I held on for a few years.
This transaction alone was in the six figure range and definitely above my annual income.
Now I would like to invest this capital on ETF shares for long-term gains (something like 5 to 10 years).
Do you think this could cause the tax office to flag me as a professional investor?
Hallo zämä
Vielen Dank für die gute Übersicht und Tipps.
Mir ist aber nicht ganz klar, wie es beim Forex-, CFD-Handel – also mehrheitlich dem Daytrading – aussieht. Wenn ich die Positionen schliesse, habe ich ja keine Wertschriften, welche ich bei der Steuererklärung als Kapital Ende Jahr angeben müsste. Natürlich ist es gerade beim Daytrading üblich, einige (kleine) Positionen zu öffnen und diese nach kurzer Zeit wieder zu schliessen. Folglich wäre auch das Volumen der Trades gross, wenn auch der Betrag dann häufig klein ist. Und es gibt ja meines Wissens bei der Steuererklärung auch keinen Punkt ‹Kursgewinn› denn ich proaktiv angeben kann. Wie werden die Steuern (-Behörde) eigentlich dort gehandhabt?
Klar fällt auf wenn man Ende Jahr viel mehr Vermögen hat als mit dem Haupteinkommen abzgl. den normalen Kosten möglich wäre. Trotzdem wäre Interessant, wenn da jemand eine Idee hat.
Danke und Grüsse
Anita
Hallo Anita
Daytrading fällt eben genau in das angesprochene Schema. Ein solcher Fall wird steuerlich schnell kritisch und wird vom Steueramt genau betrachtet.
Das üble: wenn du einmal als professionelle Händlerin eingestuft wirst, gilt das ein Leben lang und steuerfreie Aktiengewinne werden nicht mehr möglich sein.
Allerdings wird das Steueramt dich entsprechend auch nicht sofort in diese Kategorie stellen, sondern (hoffentlich) nur im absolut angebrachten Fall.
Kurze Frage – ich habe eine sehr langfristige Strategie mit nur wenigen Firmen. Das Depot würde ich gerne in einigen Jahren auflösen und erwarte einen Ertrag im höheren sechsstelligen Bereich. Das würde mein jährliches Einkommen natürlich massiv übersteigen. Laufe ich in diesem Fall Gefahr, entsprechend besteuert zu werden?
Hallo Urs
da du darauf langfristig hin-investiert hast, sollte es kein Problem darstellen. Schliesslich war das kein Trading und geschieht auch nicht jährlich. Ich persönlich würde mir also keine Sorgen machen. Im Zweifelsfall sprichst du mit einem Steuerberater.
Ach und: Gratuliere! 🙂
Hallo, ich habe zwei verschiedene Aktien Depots die ich aus Gründen der über Diversifizierung gerne zusammen legen möchte.konkret habe ich ein Depot mit 80.000 Euro und 37.000 Euro. Nebenher exestieren noch andere Investments von ca. 20.000 Euro. Ich möchte gerne das Depot von 37.000 Euro auflösen und das Geld in das grosse Depot stecken. Die meisten Aktien halte ich mehr als 6 Monate.
PS Euro Angaben sind aufgrund dessen das ich die Depots in Deutschland habe.
Hallo Toni, hast du diesbezüglich eine konkrete Frage? Ein Depotübertrag ist in der Regel leicht möglich. Wenn du Titel verkaufen möchtest und du die obigen Punkte einhältst, musst du dir bzgl. Steuern keine Sorgen machen.
Genau. Erst wenn du jährlich mindestens 50’000 CHF Gewinn durch Kapitalerträge oder Kapitalgewinne machst, dann musst du dieses Thema nochmals vertiefen.
Wie ist das mit der Haltefrist in Bezug auf Teilverkäufe zu verstehen?
Beispiel: Ich kaufe am 01.02. 5 Aktien von Firma A und am 01.03. weitere 5 Aktien dieser Firma. Wieviele Aktien der Firma A darf ich am 01.08. verkaufen damit dieser Punkt erfüllt ist? Keine, 5 oder 10?
Hallo Jakob, reines Bauchgefühl/Einschätzung: Theoretisch zählt jeder Handel, doch es wird vermutlich mehr auf das Gesamtbild als auf die exakten Details geachtet. Einmal ein «kleiner trade» wird dich nicht direkt als professioneller Trader erscheinen lassen. Wenn du ständig tradest und damit dein Einkommen zum Grossteil erzielst, siehst es sicherlich anders aus.
Hallo
Ich habe eine Steuerfrage vielleicht kannst du mir helfen:)
Wie sieht das aus wenn ich z.B. auf einer Crowdfunding Plattform investiere. Also ich investiere z.B. in «Produkt X» 10’000 CHF und nach einem halben Jahr bekomme ich durch dieses Investment 12’000 CHF zurück. Wie wird sowas in der Schweiz versteuert?
Hallo Sazu
hierbei kommt es sehr darauf an wie und wo du investiert hast. Eine Schweizer Crowdlending Plattform? Dann schau mal hier vorbei: https://www.mme.ch/de/magazin/crowdfunding_aus_steuerlicher_sicht/
Wenn es ein Kapitalgewinn ist – musst du gar nix versteuern!
Ich beabsichtige meinen Job zu kündigen und von Dividendenerträgen zu leben. Alle anderen Regeln kann ich problemlos einhalten. Zählen Dividendenerträge auch zur 50% Regel, bin ich damit also automatisch professioneller Händler? Oder zählt dort wirklich nur der Veräusserungsgewinn?
Hallo Sven
hier wäre ein Gespräch mit einem spezialisierten Steuerberater sicherlich sinnvoll. Ich glaube nicht, dass du dadurch automatisch als professioneller Händler eingestuft wirst. Jedoch kann dies in Kombination mit häufigem handeln etc. natürlich die Aufmerksamkeit der Behörden bringen. Auch findet ein Steuerberater vielleicht eine Möglichkeit wie du deine Steuerabgaben optimieren kannst, da diese bei dir nicht gering sein dürften.
Liebe Grüsse und Glückwunsch zu deinem Plan!
Wie ist für einen österreicher diese
situation zu sehen.wird nach österr.
steuercesetz abgerechnet.
Ich bin intressiert in der schweiz ein
Konto zu eröffnen und börsenarbeit in die schweiz zu verlegen.
Mfg.f. m.n
Hallo Friedrich
Mit Steuern in Österreich kenne ich mich nicht aus. Bei einer kurzen Google Recherche bin ich aber darauf gestossen:
Doppelbesteuerung vermeiden – so gehts’s
«In Österreich können sich Investoren die ausländische Quellensteuer auf bis zu 15 Prozent der Kapitalerträge anrechnen lassen. Dann zahlen Sie lediglich die Differenz, die bis zum Steuersatz der KESt besteht, an den österreichischen Fiskus, also 10 Prozent (bei Konto- und Sparbuchzinsen) beziehungsweise 12,5 Prozent (bei allen anderen Kapitalerträgen). In der Regel übernimmt das der eigene Broker automatisch, wenn dieser aus AT stammt.» Hier der Link zur Quelle: https://www.testsieger.at/wertpapiere/steuer/
Am besten recherchierst du selbst noch etwas zu dem Thema oder suchst einen auf diese Thematik spezialisierten Steuerberater auf.