Die AHV-Maximalrente 2025 wird ab Januar um 2.9% erhöht, das hat der Bundesrat am 28.8.2024 entschieden. Dies heisst, dass Pensionierte ab dem 1.1.2025 mehr Rente erhalten.
In diesem Artikel erfÀhrst du, welche AHV-Rente nun wie hoch ist und wie die Rente berechnet wird.
Rente | 2024 | 2025 |
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Maximalrente Einzelperson | CHF 2'450 | CHF 2'520 |
Minimalrente Einzelperson | CHF 1'225 | CHF 1'260 |
Maximalrente Ehepaar | CHF 3'675 | CHF 3'780 |
Ab dem 1.1.2025 steigen sowohl die Minimal- als auch die Maximalrente der AHV um 2.9% an. Der Bundesrate prĂŒft alle 2 Jahre, ob die maximale AHV Rente aufgrund des Mischindexes an steigende Preise und Löhne angepasst werden mĂŒssen. Die letzte Ănderung wurde 2023 vorgenommen.
Die Maximalrente erhalten Personen, die ĂŒber die gesamte Beitragsdauer **lĂŒckenlos** den maximalen Beitrag eingezahlt haben. Die Minimalrente erhalten dagegen Rentner, die lĂŒckenlos den minimalen Beitrag eingezahlt haben.
So sieht dies konkret fĂŒr Einzelpersonen und Ehepaare aus.
Ab 2025 erhalten Einzelpersonen eine AHV Rente maximal von CHF 2â520, wĂ€hrend die aktuelle Maximalrente 2024 CHF 2â450 betrĂ€gt. Die Minimalrente betrĂ€gt 2024 CHF 1â225 und steigt 2025 auf CHF 1â260 an.
Zudem werden auch die MindestbeitrĂ€ge fĂŒr Personen angehoben, die nicht in einem AngestelltenverhĂ€ltnis in die AHV einzahlen. SelbststĂ€ndige, NichterwerbstĂ€tige und Studierende bezahlen ab 2025 CHF 530 pro Jahr, wĂ€hrend der Mindestbeitrag 2024 bei CHF 514 lag.
Auslandsschweizer, die sich freiwillig der AHV anschliessen wollen, bezahlen ab 2025 CHF 1â010 pro Jahr, wĂ€hrend sie 2024 CHF 980 bezahlen mussten.
Die steigende AHV-Rente hat ĂŒbrigens auch eine Auswirkung auf die Pensionskasse. So steigt der Koordinationsabzug von CHF 25â725 (2024) auf CHF 26â460 (2025) und die Eintrittsschwelle wird von CHF 22â050 auf CHF 22â680 erhöht.
FĂŒr Ehepaare gelten separate AnsĂ€tze, denn sie erhalten maximal 150% der Maximalrente fĂŒr Einzelpersonen.
Verheiratete Paare erhalten 2025 eine AHV-Maximalrente von CHF 3â780, wĂ€hrend diese 2024 noch CHF 3â675 betrĂ€gt.
Je nachdem, wie viel du in die AHV eingezahlt hast, erhÀltst du eine unterschiedlich hohe Rente. Folgend mehr dazu:
Die AHV-Minimalrente erhĂ€ltst du, wenn du ab dem 1. Januar des Jahres, in dem du 21 Jahre alt geworden bist, immer lĂŒckenlos eingezahlt hast. Um dagegen die Maximalrente (auch als AHV Vollrente bezeichnet) zu erhalten, musst du zudem aktuell ein durchschnittliches Einkommen von CHF 88â200 haben. Dieses wird 2025 ebenfalls angehoben und betrĂ€gt ab dann CHF 90â720.
In den ersten Jahren wirst du wahrscheinlich deutlich weniger verdienen. Wichtig fĂŒr die Berechnung deiner AHV-Rente ist jedoch das durchschnittliche Einkommen ĂŒber deine gesamte Erwerbsdauer. Wenn du im Verlauf deiner Karriere weiter aufsteigst und beispielsweise ab 40 ĂŒber CHF 100â000 pro Jahr verdienst, dann kann ein durchschnittliches Jahreseinkommen ĂŒber deine gesamte arbeitstĂ€tige Zeit durchaus ĂŒber diesen Grenzbetrag steigen.
Besonders wichtig ist allerdings, dass du keine LĂŒcke hast. Wenn du beispielsweise bis 25 ausschliesslich studierst, solltest du in diesen Jahren trotzdem freiwillig den Mindestbeitrag einzahlen, um die Maximalrente erreichen zu können.
Die Berechnung der Maximalrente erfolgt mithilfe der sogenannten Skala 44. Je nach Anzahl Beitragsjahren gibt es unterschiedliche Rentenskalen. Skala 1 gilt fĂŒr 1 Beitragsjahr, Skala 44 wird fĂŒr 44 Beitragsjahre, also die maximal mögliche Anzahl, verwendet.
Die Berechnung erfolgt allerdings nur gemĂ€ss Rentenskala 44, wenn du jedes Jahr in die AHV eingezahlt hast und dementsprechend keine LĂŒcken aufweist. In diesem Fall erhĂ€ltst du eine Vollrente. Wenn du eine LĂŒcke hattest, erhĂ€ltst du nur noch eine Teilrente, die je nach Anzahl der Beitragsjahre gemĂ€ss Rentenskala 1 bis 43 berechnet wird.
FĂŒr eine Maximalrente musst du zusĂ€tzlich das oben genannte durchschnittliche Einkommen von neu CHF 90â720 erreichen.
Bei Ehepaaren muss fĂŒr die Maximalrente ebenfalls dieses durchschnittliche Einkommen pro Person ĂŒberschritten werden. Sobald die jĂŒngere Person pensioniert wird oder im Falle einer Scheidung, erfolgt allerdings ein Splitting. Das heisst, dass das gesamte Einkommen wĂ€hrend der Ehedauer je zur HĂ€lfte dem Mann und der Frau angerechnet wird.
Hier siehst du alle Ănderungen und die neuen AHV-Kennzahlen 2025.
Faktor | 2024 | 2025 |
---|---|---|
Maximalrente Einzelperson | CHF 2'450 | CHF 2'520 |
Minimalrente Einzelperson | CHF 1'225 | CHF 1'260 |
Maximalrente Ehepaar | CHF 3'675 | CHF 3'780 |
Mindestbeitrag SelbststÀndige/NichterwerbstÀtige | CHF 514 | CHF 530 |
Mindestbeitrag Auslandsschweizer | CHF 980 | CHF 1'010 |
Koordinationsabzug (Pensionskasse) | CHF 25'725 | CHF 26'460 |
Eintrittsschwelle Pensionskasse | CHF 22'050 | CHF 22'680 |
Durchschnittliches Einkommen fĂŒr Maximalrente | CHF 88'200 | CHF 90'720 |
Die AHV-Maximalrente wird 2025 fĂŒr Einzelpersonen auf CHF 2â520 und fĂŒr Ehepaare auf CHF 3â780 erhöht. Dies hat der Bundesrat entschieden, um die Renten an die steigenden Preise und Löhne anzugleichen.
Um eine Maximalrente zu erhalten, darfst du keine BeitragslĂŒcken haben. Insbesondere wĂ€hrend der Studienzeit oder wĂ€hrend eines lĂ€ngeren Auslandsaufenthaltes solltest du daran denken, jedes Jahr den Mindestbetrag einzuzahlen. Dieser Ă€ndert sich 2025 ebenfalls und betrĂ€gt neu CHF 530 pro Jahr.
Mehr zum Thema «Lohn» findest du hier:
Die höchste AHV-Rente, auch Maximalrente genannt, betrĂ€gt 2024 fĂŒr Einzelpersonen CHF 2â450. Diese wird 2025 auf CHF 2â520 erhöht. FĂŒr Ehepaare betrĂ€gt die höchste AHV-Rente 2024 CHF 3â675 und wird 2025 auf CHF 3â780 angehoben.
Die maximale AHV-Rente betrĂ€gt 2024 CHF 2â450 fĂŒr alleinstehende Personen und CHF 3â675 fĂŒr Ehepaare.
Der Bundesrat prĂŒft alle 2 Jahre eine Erhöhung der AHV-Rente. Nach der Erhöhung von 2025 kann die AHV-Rente also frĂŒhestens 2027 wieder angehoben werden.
Zudem wurde im MĂ€rz 2024 die Initiative fĂŒr eine 13. AHV-Rente angenommen. Diese soll spĂ€testens 2026 eingefĂŒhrt werden und bedeutet, dass 8.3% mehr Rente ausgezahlt werden wird.
Eine Vollrente erhĂ€ltst du immer dann, wenn du keine LĂŒcken hast und wĂ€hrend den gesamten 44 Jahren zwischen 21 und 65 jedes Jahr in die AHV eingezahlt hast. Diese erhĂ€ltst du unabhĂ€ngig davon, wie viel du verdient hast, solange du immer den Mindestbetrag bezahlt hast.
Wenn du zusĂ€tzlich einen durchschnittlichen Lohn von CHF 90â720 (ab 2025) oder mehr hattest, dann erhĂ€ltst du eine Maximalrente. Dies ist sozusagen die maximal mögliche monatliche Zahlung aus der AHV nach der Pensionierung.
Die AHV Maximalrente 2025 fĂŒr eine Einzelperson betrĂ€gt CHF 2â520 pro Monat.
Die maximale AHV Rente Ehepaare betrĂ€gt CHF 3â780 monatlich, also 150 % der Einzelperson.
Die maximale AHV-Rente fĂŒr ein Ehepaar im Jahr 2025 liegt bei CHF 3â780 pro Monat. Das ist 150 % der maximalen AHV-Einzelrente, die bei CHF 2â520 im Jahr 2025 liegt.